Weil die Verträge nicht in schriftlicher Form abgeschlossen wurden, war dies der Grund für viele Misshandlungen von Seiten des Aufsehers. Viele bekamen einen zu niedrigen Lohn im Verhältnis zu dem Vereinbarten, Gegenrechnung von Essen, Verkauf von extra Nahrungsmitteln für erhöhte Preise. Einquartierung hat auch sehr viel übrig zu wünschen lassen – die Saisonarbeiter lebten in Räumen ohne Heizung, die überfüllt waren und sich nicht für den Zweck eigneten, und sie schliefen in Etagenbetten. Der Aufseher hat oft eine illegale extra Gebühr für die Übernachtung gefordert, die dem Lohn aufgerechnet wurde. Diese Misshandlungen von Seiten des Aufsehers trug zu einer Arbeiteraufruhr bei. Die wiederholten Konflikte zwischen dem Aufseher und den Arbeitern führten zu Streiks, Aufruhr und Demonstrationen. Die Situation hat den Züchtern von Zuckerrüben beunruhigt, die konkrete Verlüste hatten. Auf ihrer Initiative verabschiedete das dänische Parlament Folketinget einen Prozess, der die Situation für die Saisonarbeiter regulieren sollte.
1908 wurde „das Polengesetz“ verabschiedet.
Dieses Gesetz auferlegte den Züchtern von Zuckerrüben die Verpflichtungen, die dazu beitrugen, die Saisonarbeiter zu beschützen. Dies war das erste Gesetz dieser Art in Europa. Die grundliegende Änderung war Begrenzung von der Eigenmächtigkeit des Aufsehers, indem es obligatorisch wurde, dass der Vertrag direkt zwischen dem Gutsbesitzer und dem Arbeiter abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde in zwei Sprachen verfasst: Polnisch und Dänisch. Die Arbeiter mussten Arbeitsbücher haben, in deren Art, Zeit und Zeitpunkt für die ausgeführten Arbeiten registriert wurden. Das Gesetz hat gleichfalls vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Tarif für Feldarbeiten anwenden muss. Der Arbeitgeber war dazu verpflichtet, die Arbeiter zu versichern und eine ordentliche Einquartierung zu sichern. Die Wohnungen mussten mit einem Raum für Vorbereitung von Mahlzeiten ausgestattet sein und mit Ausrüstung für Vorbereitung von Essen ausgerüstet sein. Diese Wohnungen mussten sanitäre Normen und Feuersicherheitsregeln erfüllen, und diese mussten von den jeweiligen Behörden genehmigt sein. Die Mitarbeiter bekamen eine garantierte Verpflegung in Form von 12 kg Kartoffeln pro Woche, einem Liter Milch und einem ganzen Kilogramm Brot pro Tag. Sie bekamen ebenfalls einen garantierten Mindestlohn von 15 dkr pro Monat. Die männlichen Arbeiter waren einen Gehalt von 1,50 dkr pro Tag gesichert, während die Frauen 1,15 dkr pro Tag in der Frühlingsperiode haben sollten, und bei einem Feldarbeiter stieg der Lohn um 10%.
Ebenfalls im Vertrag wurde ein Honorar für Pflegearbeiten und die Ernte von Zuckerrüben vorgeschrieben. Jede Art von Arbeit wurde detailliert mit Hinblick auf Preis ermittelt. Man konnte Einsicht in den Wortlaut des Gesetzes im Dänischen Konsulat in Lvov in Galizien bekommen.
Man versuchte, die Anzahl von Saisonarbeitern festzusetzen, die jedes Jahr nach Dänemark kommen sollten. Die Zuckerrübenzüchter mussten Ersuchen im Arbeitsministerium in Dänemark einreichen, und basierend auf den Ersuchen wurde eine Beantragung bezüglich Saisonarbeiter ausgearbeitet. Gleichzeitig hat man einen Vertrag mit dem österreichischen-ungarischen Arbeitsministerium unterschrieben, in welchem man Regeln bezüglich Saisonarbeiter und ihre jährlichen Quoten vorgeschrieben hat. Somit wurden die illegale und eigenmächtige Rekrutierung gestoppt. Die Rekrutierung wurde von den Gemeindegerichtsvollziehern (lokale Beamte auf niedrigerem Niveau) unter Aufsicht von den Arbeitsbüros geführt. Im Jahre 1911 kamen 10.320 Saisonarbeiter von Polen nach Dänemark. Auf Lolland waren es 4.609, was 27% von allen Landwirtschaftsarbeitern auf der Insel entsprachen.
Es passierte, dass die Saisonarbeiter bis Winter in Dänemark geblieben sind, und zu Silvester wurden ihre Verträge erneuert. Dies geschah aber sehr selten, hauptsächlich weil der Aufenthalt von der Polizei registriert sein sollte, die auch dafür sorgte, dass der Aufenthalt nicht verlängert wurde.
Im Jahre 1914, wo der erste Weltkrieg begann, blieb ein Teil der polnischen Saisonarbeiter in Danemark dank Hilfe von den Zuckerrübenzüchtern. Viele Frauen, die beschlossen, nach Hause zu fahren, kamen nie an, weil sie in Flüchtlingslagern im jetzigen Österreich und Tschechei interniert wurden.
Im Jahre 1915 beschloss ein Teil der Arbeitgeber, eine Mission von polnischen Priestern in die Internierungslager mit Hinblick auf das Holen von polnischen Saisonarbeitern nach Dänemark zu senden. Die Mission gelang, und eine ziemlich grosse Gruppe von Saisonarbeitern kam zurück nach Dänemark. Sie bekamen alle feste Verträge, und anschliessend liessen sie sich in Dänemark nieder.